Unser Ziel ist es, allen Patienten unabhängig von ihrem Versichertenstatus, die bestmögliche Behandlung unter funktionellen und ästhetischen Aspekten zu ermöglichen.
Bei gesetzlich versicherten Patienten übernimmt die Krankenkasse ab dem 18. Lebensjahr die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung grundsätzlich nicht mehr. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenkasse vom Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) abhängig. Für viele Leistungen können daher Kosten entstehen, die selbst getragen werden müssen.
Wir empfehlen, vor dem ersten Beratungstermin in unserer Praxis eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die kieferorthopädische Leistungen umfasst. Einen unabhängigen Versicherungsvergleich finden Sie unter: www.waizmanntabelle.de
Der erste Beratungstermin ist bei uns immer kostenlos. Eine Überweisung des Zahnarztes/der Zahnärztin ist nicht nötig.